Beschwerde und Vermittlungsverfahren

Beschwerde

Wenn Sie sich über einen Anwalt beschweren möchten, können Sie Ihr Vorbringen schriftlich bei uns einreichen. Hierbei ist der Name des Rechtsanwaltes, um den es geht, zu benennen. Wir prüfen dann zunächst, ob aufgrund des vorgetragenen Sachverhaltes eine Berufspflichtverletzung in Betracht kommen könnte.

Der Rechtsanwalt unterliegt bei der Ausübung seines Berufes bestimmten Berufspflichten. Diese sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung (BORA) geregelt. Wenn der Anfangsverdacht einer Berufspflichtverletzung besteht, wird der betreffende Rechtsanwalt von uns angehört. Im Anschluss hieran entscheidet der Vorstand, ob eine berufsrechtliche Maßnahme zu ergreifen oder die Sache einzustellen ist.

Vermittlungsverfahren

Weiterhin besteht die Möglichkeit, bei Unstimmigkeiten im Mandatsverhältnis die Rechtsanwaltskammer Thüringen um eine Vermittlung zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt zu ersuchen (vgl. § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO). Die Teilnahme an einem Vermittlungsverfahren ist freiwillig. Es kann also nur durchgeführt werden, wenn sich beide Seiten hiermit einverstanden erklären. Es ist auch nur dann möglich, wenn keine Berufspflichtverletzung in Betracht kommt.