veröffentlicht am 03.01.2025 Kammerbeitrag und beA-Umlage 2025

Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass der Kammerbeitrag sowie die zweckgebundene beA-Umlage gemäß § 2 der Beitragsordnung am 01.02.2025 fällig werden.

Gemäß dem Beschluss der Kammerversammlung vom 12.09.2024 und der Beitragsordnung wird die Rechtsanwaltskammer Thüringen den geltenden Kammerbeitrag in Höhe von 390,00 EUR zzgl. der nach § 1 a der Beitragsordnung der Rechtsanwaltskammer Thüringen zusätzlich zu entrichtenden Umlage in Höhe von aktuell 74,00 EUR (Veröffentlichung des Beschlusses vom 26.04.2024 im Kammerreport 1/2024), insgesamt also den Betrag von 464,00 EUR zum Fälligkeitszeitpunkt 1. Februar 2025 einziehen, soweit Lastschriftermächtigung vorliegen. Im Übrigen ist die Überweisung fristgerecht durch alle Kolleginnen und Kollegen, die keine Lastschriftermächtigung erteilt haben, sicherzustellen. 

Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung.