Mitteilungen der Gerichtsbarkeit

Mitteilung anderer Gerichte

Schleswig-Holstein

Ab dem 01.01.2021 werden in Schleswig-Holstein keine Gerichtskostenstemplerabdrucke mehr anerkannt.
Schreiben des Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 09.12.2020

Die BRAK informiert:
Die Gerichte und Jusitzbehörden in Schleswig-Holstein führen am dem 01.01.2021 Änderungen im Zahlungsverkehr ein. Mit Jahresbeginn sind Zahlungen an Gerichte und Justizbehörden vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen unbar zu leisten. Als Zahlungsmittel stehen die Überweisung auf ein Konto der Landeskasse sowie die Verwendung elektronischer Gerichtskostenmarken zur Verfügung. 

Die elektronischen Gerichtskostenmarken können unter der Adresse (https://justiz.de/kostenmarke/index.php) in einem Web-Shop erworben werden.

Mit dieser Änderung werden Zahlungen per Gerichtskostenstempler nicht mehr angenommen. 

Medien-Information des Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein