Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird auf Antrag erteilt. Die Rechtsanwaltskammer Thüringen ist dann zuständig, wenn die Kanzlei in ihrem Kammerbezirk (Landgerichtsbezirke Erfurt, Mühlhausen, Meiningen und Gera) errichtet werden soll. Dem Zulassungsantrag sind der Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, die beglaubigte Abschrift des Prüfungszeugnisses, ein aktuelles Foto und ein Lebenslauf beizufügen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Zulassung zur Rechtsanwaltschaf; (welches im Downloadcenter abrufbar ist. Dort finden Sie auch die Unterlagen für die Zulassung einer Berufausübungsgellschaft (BAG).
Das unterschriebene Antragsformular ist auf dem Postweg an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer zurück zu senden. Die Rechtsanwaltskammer prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gegeben sind und keine Versagungsgründe nach § 7 BRAO vorliegen. Nach der Vereidigung durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer wird die Zulassungsurkunde erstellt. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird wirksam mit Aushändigung der Zulassungsurkunde.
In unserem Downloadbereich finden Sie außerdem noch den Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Thüringen nach Kanzleisitzverlegung (§ 27 Abs. 3 BRAO), den Antrag eines Europäischen Rechtsanwalts auf Aufnahme nach §§ 2, 3 EuRAG, den Antrag eines niedergelassenen europäischen Rechtsanwalts auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit nach §§ 11, 12 EuRAG, den Antrag auf Niederlassung für Rechtsanwälte aus anderen Staaten sowie weitere für die Zulassung relevante Dokumente
Berufshaftpflichtversicherung
Jeder Rechtsanwalt ist gemäß § 51 BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer seiner Zulassung aufrecht zu erhalten. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall. Im Falle der Erstzulassung ist es ausreichend, dass der Kammer eine vorläufige Deckungszusage im Original vorgelegt wird.
Zweigstelle
Die Errichtung einer Zweigstelle ist der RAK unverzüglich anzuzeigen. Wird die Zweigstelle im Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer errichtet, gilt die Anzeigepflicht gegenüber dieser Kammer. Aufnahme in die RAK Thüringen nach Kanzleisitzverlegung gemäß § 27 Abs. 3 BRAO. Wenn Sie bereits Mitglied einer anderen Rechtsanwaltskammer sind und ihren Kanzleisitz gemäß § 27 BRAO in den Kammerbezirk der RAK Thüringen verlegen möchten, müssen Sie eine Aufnahme in die RAK Thüringen beantragen.
Einheitliche Ansprechpartner
Im Dezember 2006 wurde die EU Dienstleistungsrichtlinie ( 2006/123/EG) mit dem Ziel verabschiedet, die existierenden bürokratischen Hindernisse im Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EU zu beseitigen. Eine der maßgeblichen Neuerungen ist der Einsatz eines Einheitlichen Ansprechpartners (EA) über den die Dienstleister alle für die Aufnahme und die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Verfahren und Formalitäten abwickeln können. Auch die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kann für Mitglieder aus den EU-Ländern über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Einzelheiten und Abwicklung unter: www.ea.thüringen.de