Rechtsanwaltskammer Thüringen
Die Rechtsanwaltskammer Thüringen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie vertritt die Belange der in Thüringen zugelassenen Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften.
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Kammerbeitrag und beA-Umlage
Der Kammerbeitrag sowie die zweckgebundene beA-Umlage werden gemäß § §§ 1a, 2 der Beitragsordnung der RAK Thüringen am 01.02.2026 fällig.
Die Kammerversammlung hat am 12.09.2024 den Kammerbeitrag in Höhe von 390,00 € beschlossen. Die beA Umlage in Höhe von 74,00 € wurde am 09.05.2025 von der BRAK Hauptversammlung beschlossen. Die Beschlüsse wurden im Kammerreport 1/2024 sowie 02/2025 veröffentlicht. Den Betrag in Höhe von 464,00 EUR werden wir zum Fälligkeitszeitpunkt einziehen, soweit ein gültiges SEPA-Lastschrift-Mandat vorliegt.
Im Übrigen bitten wir alle Kolleginnen und Kollegen die fristgerechte Überweisung sicherzustellen.
Einreichung der Fachanwaltsnachweise 2025
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden gebeten, die Fortbildungsnachweise für ihre Fachanwaltschaft(en) für das Jahr 2025 bis spätestens 28.02.2026 einzureichen.
Mitgliederbereich (intern)
Im Mitgliederbereich können nur für Kammermitglieder vorgesehene Informationen abgerufen werden.
Die Zugangsdaten haben Sie mit der zweiten Wahlbekanntmachung erhalten. Sollten Sie die Zugangsdaten verlegt haben, teilt Ihnen die Geschäftsstelle auf schriftliche Anfrage diese gern mit.
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Kammerbeitrag und beA-Umlage 2025
Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass der Kammerbeitrag sowie die zweckgebundene beA-Umlage gemäß § 2 der Beitragsordnung am 01.02.2025 fällig werden. … mehr
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