Aufgaben
Unsere Aufgaben ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung. Die Tätigkeit der RAK Thüringen beinhaltet u. a.:
- Die Zulassung von Assessoren zur Anwaltschaft
- Die Verleihung von Fachanwaltschaften
- Die Beratung unserer Mitglieder in Fragen des Berufsrechts
- Die Interessenvertretung der Anwaltschaft gegenüber Justiz und Politik
- Die Vermittlung bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern unserer Kammer
- Die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern und deren Mandanten
- Die Bearbeitung von Beschwerden über unsere Mitglieder und damit einhergehend die Ausübung der Berufsaufsicht
- Die Erstattung von Gebührengutachten auf Anforderung des Gerichts
- Die Mitwirkung bei der Referendarausbildung
- Die Mitwirkung bei der Ausbildung und Prüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten