Referendarausbildung
Für Kanzleien
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn Sie bereit sind, Referendare im Rahmen der Anwalts- und Wahlstation in Ihren Kanzleien auszubilden, können Sie sich in unsere Liste der Referendarausbilder eintragen lassen (vgl. §§ 35 Abs. 2 Nr. 1 d, Nr. 2, Abs. 3 Nr. 3 ThürJAPO). Um in die Ausbilderliste aufgenommen werden zu können, sollten Sie mindestens seit drei Jahren zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein. Darüber hinaus bitten wir Sie darum, die Rechtsgebiete, in denen schwerpunktmäßig ausgebildet werden wird, kurz zu benennen. Die aktuelle Übersicht finden Sie im Downloadcenter. Wenn Sie in die Liste aufgenommen werden möchten, füllen Sie bitte das unten stehende Aufnahmeformular aus und klicken auf „senden“.
Für Referendarinnen und Referendare
Wichtige Informationen, wie z. B. den Ausbildungsplan für die Ausbildungsstelle bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, können Sie auf der Website des Justizprüfungsamtes des Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz einsehen.