Mitteilungen der Gerichtsbarkeit
Thüringer Gerichte
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Thüringer Oberverwaltungsgericht
Landgericht Erfurt (Geschäftsverteilungsplan)
Amtsgericht Apolda
Amtsgericht Arnstadt und Zweigstelle Ilmenau
Amtsgericht Erfurt
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Amtsgericht Sömmerda
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Landgericht Gera
Amtsgericht Altenburg
Amtsgericht Gera
Amtsgericht Greiz - Schreiben vom 17.12.2020
Amtsgericht Jena
Amtsgericht Pößneck
Amtsgericht Rudolstadt
Amtsgericht Stadtroda
Landgericht Meiningen
Amtsgericht Bad Salzungen
Amtsgericht Eisenach
Amtsgericht Hildburghausen
Amtsgericht Meiningen
Amtsgericht Sonneberg
Amtsgericht Suhl
Landgericht Mühlhausen
Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt
Amtsgericht Mühlhausen
Amtsgericht Nordhausen
Amtsgericht Sondershausen
Mitteilung anderer Gerichte
Schleswig-Holstein
Ab dem 01.01.2021 werden in Schleswig-Holstein keine Gerichtskostenstemplerabdrucke mehr anerkannt.
Schreiben des Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 09.12.2020
Die BRAK informiert:
Die Gerichte und Jusitzbehörden in Schleswig-Holstein führen am dem 01.01.2021 Änderungen im Zahlungsverkehr ein. Mit Jahresbeginn sind Zahlungen an Gerichte und Justizbehörden vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen unbar zu leisten. Als Zahlungsmittel stehen die Überweisung auf ein Konto der Landeskasse sowie die Verwendung elektronischer Gerichtskostenmarken zur Verfügung.
Die elektronischen Gerichtskostenmarken können unter der Adresse (https://justiz.de/kostenmarke/index.php) in einem Web-Shop erworben werden.
Mit dieser Änderung werden Zahlungen per Gerichtskostenstempler nicht mehr angenommen.
Medien-Information des Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein