Die Rechtsanwaltskammer Thüringen erhebt nach § 10 der Satzung der Rechtsanwaltskammer Thüringen der Verwaltungsgebührenordnung i.d.F. vom 01.04.2022 folgende Gebühren für die Ausstellung bzw. Registrierung eines Zugangsmediums (Erst-, Ersatz- oder Folgemedium):
für die Ausstellung und Registrierung eines Zugangsmediums einmalig 50,00 €
für die Registrierung eines bereits vorhandenen Zugangsmediums einmalig 35,00 €
Gebühren der DATEV
Die Nutzung der Vollmachtsdatenbank wird über die Vollmachten abgerechnet.
Pro erfasster Vollmacht und Kalenderjahr stellt die DATEV gesonderte Gebühren in Rechnung.
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