Inhalt der Ausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte/r (ReFa)

Wie verläuft die Ausbildung?

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Bei entsprechender Leistung kann die Ausbildung auf zweieinhalb Jahre verkürzt werden. Die Rechtsanwaltsfachangestellten werden theoretisch in der Berufsschule und praktisch in der Anwaltskanzlei ausgebildet.

In der Regel findet nach eineinhalb Jahren eine Zwischenprüfung und nach drei Jahren eine Abschlussprüfung statt. Nähere Auskünfte erteilt die Rechtsanwaltskammer auf Nachfrage.

Was lerne ich genau?

Im Ausbildungsrahmenplan kann man den Ablauf der Ausbildung erkennen und Sie können sich ein Bild davon machen, was Sie während Ihrer RA-Fachangestelltenausbildung in Ihrer Ausbildungskanzlei lernen.

Die Ausbildung erfolgt über sogenannte Lernfelder, hierzu zählen unter anderem:

  • Konferenz- und Besprechungsmanagement
  • Fristen- und Terminmanagement
  • Zivilprozessrecht
  • Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts
  • Schuld- und Sachenrecht u.v.m.

Hinzu kommt eine umfangreiche praktische Ausbildung in der Kanzlei, welche die Möglichkeit bietet, das erlernte Wissen anzuwenden und zu ergänzen.

Lassen Sie sich aber von der Vielfalt der Ausbildungsinhalte nicht abschrecken, denn schließlich helfen Ihnen Berufsschule und Ausbildungskanzlei bei der Bewältigung der Aufgaben mit Geschick und Umsicht weiter. 

Welche Anforderungen werden gestellt?

Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht zwingend vorausgesetzt. Ein Realschulabschluss oder Abitur sind jedoch von Vorteil. Viele Kanzleien legen Wert auf einen guten Schulabschluss.

Zu Ihren Stärken sollte zählen:

  • Das sichere Beherrschen der deutschen Sprache
  • Logisches Denken
  • Verantwortungsbereitschaft
  • Organisationstalent
  • Flexibilität
  • Freude am Umgang und an der Kommunikation mit Menschen

Der Rechtsanwalt hat eine Verschwiegenheitspflicht. Er überträgt diese Pflicht auch auf die Rechtsanwaltsfachangestellten.