Ausbildung zum/zur Rechtsfachwirt/in
Rechtsfachwirte beherrschen das nichtanwaltliche Aufgabenfeld eines Rechtsanwaltsbüros und sind für die Sachbearbeitung zuständig. Gemeinsam mit der Hans Soldan GmbH bietet die RAK Thüringen ein Seminar zur Erreichung der Qualifikation des Geprüften Rechtsfachwirts (m/w) an. Innerhalb dieser beruflichen Weiterbildung können Rechtsanwaltsfachangestellte Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erwerben, die sie zur Verwaltung, Organisation und Leitung einer Rechtsanwaltskanzlei befähigen.
Einzelheiten zu den Fortbildungsseminaren erfragen Sie bei Frau Othzen (othzen[at]rak-thueringen.de).
Prüfungen
Am Ende des Seminars findet eine schriftliche und mündliche Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer Thüringen statt. Die Prüfungsgebühren werden von der Kammer gesondert erhoben und sind nicht im Seminarpreis enthalten.
Inhalt der Prüfung sind folgende Sachgebiete:
- Büroorganisation und Verwaltung
- Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung
- Verantwortungsbereitschaft
- Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht
- Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht
Die Prüfungsinhalte entnehmen Sie bitte § 2 der Prüfungsordnung.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ beziehungsweise „Geprüfte Rechtsfachwirtin“.
Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung
1. Persönliche Voraussetzung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer nach bestandener Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter (m/w) mindestens zwei Jahre in der Kanzlei eines Rechtsanwaltes oder nach vorbezeichneter Prüfung mindestens zwei Jahre eine vergleichbare Tätigkeit ausgeübt hat oder, ohne die Abschlussprüfung bestanden zu haben, in der Breite des Berufsbildes mindestens sechs Jahre ohne wesentliche Unterbrechung tätig war.
2. Örtliche Voraussetzung
Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer zur Zeit der Anmeldung zur Prüfung bei einem im Bezirk der Rechtsanwaltskammer zugelassenen Rechtsanwalt beschäftigt ist oder, sofern kein Beschäftigungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt besteht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk der Rechtsanwaltskammer hat oder an einer Fortbildungsmaßnahme im Direktunterricht teilgenommen hat, die von der Rechtsanwaltskammer durchgeführt wurde.
3. Der Prüfungsausschuss kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.
Die Rechtsanwaltskammer Thüringen bietet in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildungsprüfung an. Bitte informieren Sie sich direkt bei der RAK Thüringen oder bei der Soldan GmbH.
Informationen hierzu erteilt Frau Jahnke, Soldan GmbH, Telefon: (0201) 8612-304.