Häufige Fragen

Wie viele Rechtsanwaltskammern gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es derzeit 28 Rechtsanwaltskammern. 

Wie viele Mitglieder hat die Rechtsanwaltskammer Thüringen?

Die Rechtsanwaltskammer Thüringen hat circa 2000 Mitglieder. 

Wie verfährt die Kammer mit meiner Beschwerde über einen Rechtsanwalt?

Wenn eine Beschwerde über einen bei der RAK Thüringen zugelassenen Rechtsanwalt bei der Kammer eingeht, prüfen wir zunächst, ob eine Berufspflichtverletzung vorliegt.

Die anwaltlichen Berufspflichten sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung und ergänzend in der Berufsordnung geregelt. Wenn die Befürchtung einer Berufspflichtverletzung besteht, erhält der betroffene Kollege/die betroffene Kollegin die Möglichkeit zur Stellungnahme. Erst wenn diese Stellungnahme vorliegt, kann entschieden werden, ob eine berufsrechtliche Maßnahme zu verhängen ist oder ob mangels Vorliegen einer Berufspflichtverletzung die Angelegenheit eingestellt wird. 

Wie muss ich meine Beschwerde bei der Kammer einreichen?

Die Beschwerde muss schriftlich bei der Kammer eingereicht werden. Bei Beschwerden, die per E-Mail bei uns eingehen, verweisen wir auf den Postweg. Dies wird von uns aufgrund der dem Vorstand obliegenden Verschwiegenheitspflicht so gehandhabt. In Ihrer Beschwerde müssen Sie den Namen des Rechtsanwalts benennen, dessen Verhalten Sie bemängeln. Darüber hinaus sind im Einzelnen die Tatsachen darzulegen, die den Beschwerdevorwurf belegen sollen. Die schlagwortartige Behauptung eines Verstoßes reicht hier nicht aus. Ebenso bitten wir Sie von der kommentarlosen Übersendung von Unterlagen abzusehen. 

Entstehen mir durch das Beschwerdeverfahren Kosten?

Nein.

Kann ich mich auch über den Rechtsanwalt der Gegenseite beschweren?

Die meisten Berufspflichten gelten im Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Es gibt auch Berufspflichten, die durch den Gegenanwalt verletzt werden können. Bitte beachten Sie aber, dass ein Beschwerdeverfahren bei der Kammer nicht die Inanspruchnahme anwaltlichen Rates ersetzen kann. Wenn der Anwalt der Gegenseite eine Forderung für seinen Mandanten bei Ihnen geltend macht, kann die Kammer Sie nicht beraten. Zur Erteilung von Rechtsrat sind wir nicht befugt. 

Was muss ich beachten, wenn ich ein Vermittlungsverfahren wünsche?

Ein Vermittlungsverfahren kann entweder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de oder bei der regionalen Rechtsanwaltskammer des involvierten Rechtsanwaltes geführt werden. Bitte beachten Sie, sofern ein Vermittlungsverfahren bei einer regionalen Rechtsanwaltskammer anhängig ist oder bereits abgeschlossen wurde, kann die Schlichtungsstelle in Berlin nicht mehr angerufen werden. Ein Vermittlungsverfahren ist nur dann möglich, wenn das streitgegenständliche Verhalten keine Berufspflichtverletzung darstellt.

In welchen Fällen kann ich ein Vermittlungsverfahren beantragen?

Die Rechtsanwaltskammer Thüringen ist nicht dazu befugt, die Qualität anwaltlicher Leistung zu bewerten oder gar zu prüfen, ob ein Rechtsanwalt zum Ersatz eines Schadens verpflichtet ist. Die Klärung dieser Fragen fällt allein in den Aufgabenbereich der Zivilgerichtsbarkeit. Um in geeigneten Fällen ein zivilgerichtliches Verfahren vermeiden zu können, bietet der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Thüringen die Durchführung eines Vermittlungsverfahrens zwischen Mandant und Rechtsanwalt gem. § 73 Abs.2 Nr. 3 BRAO an.

Die Antragstellung kann formlos erfolgen. Bitte schildern Sie uns den zugrundeliegenden Sachverhalt und die Gründe Ihrer Unzufriedenheit mit der Mandatsbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass ein Vermittlungsverfahren nur dann durchgeführt werden kann, wenn beide Seiten hiermit einverstanden sind. 

Entstehen mir durch das Vermittlungsverfahren Kosten?

Das Vermittlungsverfahren bei der RAK Thüringen ist kostenfrei. 

Mit der Gebührenrechnung des Rechtsanwaltes nicht einverstanden?

Die Kammer ist nicht zur pauschalen Überprüfung von Kostennoten befugt. Insbesondere die Überprüfung der Richtigkeit des einer Gebührenrechnung zugrunde liegenden Gegenstandswertes, der Höhe der geltend gemachten Rahmengebühren oder der Rechtsmäßigkeit einer Gebührenvereinbarung obliegen der Zivilgerichtsbarkeit.
In geeigneten Fällen kann auch in Gebührenangelegenheiten zur Vermeidung eines zivilgerichtlichen Verfahrens eine Vermittlung zwischen Anwalt und Mandant angestrebt werden. Der betreffende Anwalt wird dann zunächst von uns gebeten, seine erstellte Kostennote nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls von sich aus einen Vorschlag zur gütlichen Einigung zu unterbreiten.

Die Einschaltung der Rechtsanwaltskammer führt nicht dazu, dass gesetzte Zahlungsfristen gehemmt werden. Grundsätzliche Informationen zu Kosten und Gebühren erhalten Sie auch unter: www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/ 

Ich kann mir keinen Anwalt leisten. Wo bekomme ich Unterstützung?

Wenn Sie sich eine anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten können, besteht die Möglichkeit der Beratungshilfe sowie der Prozesskostenhilfe. Bitte informieren Sie sich hierzu unter: www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/. Die Rechtsanwaltskammer ist nicht zur Erteilung von Rechtsrat befugt.