Die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für ihre anwaltlichen Tätigkeiten bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG kennt verschiedene Arten von Gebühren, wie z. B. Wertgebühren oder Rahmengebühren. Die Wertgebühren werden nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert).
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