Aufgaben der Rechtsanwaltskammer

Die Rechtsanwaltskammer erfüllt unter anderem die nachfolgend zusammengestellten gesetzlichen Aufgaben:

  • Zulassung zur Anwaltschaft als Rechtsanwalt oder Syndikusrechtsanwalt
  • Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft
  • Beratung von Mitgliedern in beruflichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten
  • Verleihung von Fachanwaltstiteln
  • Überwachung der verpflichtenden Fortbildung der Fachanwälte
  • Entzug von Fachanwaltstiteln
  • Mitwirkung in der juristischen und anwaltlichen Ausbildung
  • Mitwirkung bei der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten und der Rechtfachwirte
  • Überwachung der Einhaltung der anwaltlichen Berufspflichten durch die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer
  • Bearbeitung und Entscheidung der Beschwerden und Beanstandungen von und gegen Mitglieder der Rechtsanwaltskammer
  • Vermittlung von Streitfällen zwischen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer
  • Vermittlung von Streitfällen zwischen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer und ihren Mandanten
  • Überwachung der Mitglieder nach dem Geldwäschegesetz
  • Tätigkeit als Verwaltungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten gemäß der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
  • Erstattung von Gebührengutachten, die ein Gericht, eine Landesjustizverwaltung oder eine Verwaltungsbehörde des Landes anfordert
  • Beteiligung an der rechtspolitischen Meinungsbildung (Gesetzesvorhaben etc.)
  • Wahrnehmung beruflicher Interessen der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer gegenüber Gerichten und Behörden

Weiterführende Informationen finden Sie unter den jeweiligen Themenbereichen dieser Webseite.