Aufgaben

Unsere Aufgaben ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung. Die Tätigkeit der RAK Thüringen beinhaltet u. a.:

  • Die Zulassung von Assessoren zur Anwaltschaft
  • Die Verleihung von Fachanwaltschaften
  • Die Beratung unserer Mitglieder in Fragen des Berufsrechts
  • Die Interessenvertretung der Anwaltschaft gegenüber Justiz und Politik
  • Die Vermittlung bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern unserer Kammer
  • Die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern und deren Mandanten
  • Die Bearbeitung von Beschwerden über unsere Mitglieder und damit einhergehend die Ausübung der Berufsaufsicht
  • Die Erstattung von Gebührengutachten auf Anforderung des Gerichts
  • Die Mitwirkung bei der Referendarausbildung
  • Die Mitwirkung bei der Ausbildung und Prüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten