Aufgaben der Rechtsanwaltskammer
Die Rechtsanwaltskammer erfüllt unter anderem die nachfolgend zusammengestellten gesetzlichen Aufgaben:
- Zulassung zur Anwaltschaft als Rechtsanwalt oder Syndikusrechtsanwalt
- Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft
- Beratung von Mitgliedern in beruflichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten
- Verleihung von Fachanwaltstiteln
- Überwachung der verpflichtenden Fortbildung der Fachanwälte
- Entzug von Fachanwaltstiteln
- Mitwirkung in der juristischen und anwaltlichen Ausbildung
- Mitwirkung bei der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten und der Rechtfachwirte
- Überwachung der Einhaltung der anwaltlichen Berufspflichten durch die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer
- Bearbeitung und Entscheidung der Beschwerden und Beanstandungen von und gegen Mitglieder der Rechtsanwaltskammer
- Vermittlung von Streitfällen zwischen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer
- Vermittlung von Streitfällen zwischen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer und ihren Mandanten
- Überwachung der Mitglieder nach dem Geldwäschegesetz
- Tätigkeit als Verwaltungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten gemäß der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
- Erstattung von Gebührengutachten, die ein Gericht, eine Landesjustizverwaltung oder eine Verwaltungsbehörde des Landes anfordert
- Beteiligung an der rechtspolitischen Meinungsbildung (Gesetzesvorhaben etc.)
- Wahrnehmung beruflicher Interessen der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer gegenüber Gerichten und Behörden
Weiterführende Informationen finden Sie unter den jeweiligen Themenbereichen dieser Webseite.