veröffentlicht am 03.01.2024 Kammerbeitrag und beA-Umlage 2024
Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass der Kammerbeitrag sowie die zweckgebundene beA-Umlage gemäß § 2 der Beitragsordnung am 01.02.2024 fällig werden.
Gemäß dem Beschluss der Kammerversammlung vom 07.09.2023 und der Beitragsordnung wird die Rechtsanwaltskammer Thüringen den geltenden Kammerbeitrag in Höhe von 340,00 EUR zzgl. der nach § 1 a der Beitragsordnung der Rechtsanwaltskammer Thüringen zusätzlich zu entrichtenden Umlage in Höhe von aktuell 74,00 EUR (Veröffentlichung des Beschlusses vom 28.04.2023 im Kammerreport 1/2023), insgesamt also den Betrag von 414,00 EUR zum Fälligkeitszeitpunkt 1. Februar 2024 einziehen, soweit Lastschriftermächtigung vorliegen. Im Übrigen ist die Überweisung fristgerecht durch alle Kolleginnen und Kollegen, die keine Lastschriftermächtigung erteilt haben, sicherzustellen.
Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung.