veröffentlicht am 16.10.2018 Hessische Justiz versendet Kostenrechnungen über beA

Wir bitten um Beachtung!

Das Hessische Ministerium der Justiz teilte der BRAK sowie den hessischen Rechtsanwaltskammern mit, dass die hessische Justiz mit dem Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs von der Möglichkeit Gebrauch macht, Vorschusskostenrechnungen an die Bevollmächtigten der Kostenschuldner über deren beA zu versenden. Das Ministerium wies darauf hin, dass eine direkte Versendung der Gerichtskostenrechnungen an die Kostenschuldnerinnen oder Kostenschuldner in diesen Fällen nicht mehr erfolgt. Lediglich eventuell notwendige Mahnungen werden noch direkt an die zahlungspflichtigen Personen gesandt.
Das bedeutet, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Gerichtsverfahren in Hessen führen, jederzeit damit rechnen müssen, dass ihnen Vorschussrechnungen in ihr beA gesandt werden.