veröffentlicht am 18.01.2023 Kammerbeitrag und beA-Umlage 2023
Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass der Kammerbeitrag sowie die zweckgebundene beA-Umlage gemäß § 2 der Beitragsordnung am 01.02.2023 fällig werden.
Gemäß den Beschlüssen der Kammerversammlung vom 06.09.2018 und der Beitragsordnung wird die Rechtsanwaltskammer Thüringen den geltenden Kammerbeitrag in Höhe von 290,00 EUR zzgl. der nach § 1 a der Beitragsordnung der Rechtsanwaltskammer Thüringen zusätzlich zu entrichtenden Umlage in Höhe von aktuell 70,00 EUR (Veröffentlichung des Beschlusses vom 10.10.2022 im Kammerreport 2/2022), insgesamt also den Betrag von 360,00 EUR zum Fälligkeitszeitpunkt 1. Februar 2023 einziehen, soweit Lastschriftermächtigung vorliegen. Im Übrigen ist die Überweisung fristgerecht durch alle Kolleginnen und Kollegen, die keine Lastschriftermächtigung erteilt haben, sicherzustellen.
Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung.