veröffentlicht am 03.02.2022 Kündigung der Rechtsanwalts-Sammelanderkonten

Presseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer vom 01.02.2021

Kolleginnen und Kollegen berichten über die Kündigung von anwaltlichen Sammelanderkonten. Mehrere Kreditinstitute haben hiermit unter Berufung auf geänderte Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetzes begonnen. Bitte entnehmen Sie Einzelheiten der Pressemitteilung der BRAK. Wir werden Sie informieren, wenn uns weitere Informationen zu dem Thema vorliegen.