veröffentlicht am 16.02.2021 Rechtsanwaltskammer begrüßt Pläne des Justizministeriums

Die aus Medienberichten bekannt gewordenen Pläne des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Wiedereinführung der Verbeamtung von Rechtsreferendaren findet große Zustimmung.

Die Rechtsanwaltskammer Thüringen begrüßt ausdrücklich die in Medienveröffentlichungen vom 16.02.2021 bekannt gewordenen Pläne, zu einer Verbeamtung der Rechtsreferendare in Thüringen zurückzukehren. Thüringen war zum Zeitpunkt der Abschaffung der Verbeamtung das letzte verbliebene Bundesland, das Rechtsreferendare verbeamtet hatte und hatte damit ein Alleinstellungsmerkmal aufgegeben. „Diese Abschaffung haben wir bereits zum damaligen Zeitpunkt heftig kritisiert und unterstützen die jetzt bekannt gewordenen Pläne deshalb nachhaltig“, betont Rechtsanwalt Jan Helge Kestel, Präsident der Thüringer Anwaltskammer. Man sei sich mit der Richterschaft darin einig, dass der damalige Fehler dringend rückgängig gemacht werden müsse.

„Die Steigerung der Attraktivität des Ausbildungsstandortes durch die Verbeamtung ist nicht nur für die Verjüngung im Justizdienst, sondern auch für die Gewinnung von anwaltlichem Nachwuchs von wesentlicher Bedeutung“, ergänzt der in der Referendarausbildung engagierte Vizepräsident Buck.