veröffentlicht am 06.10.2020 Umstellung des Nachrichtenversands im Automatisierten Mahnverfahren

Am dem 02.11.2020 erfolgt die Umstellung zunächst bei den Mahngerichten Stuttgart und Wedding. Die übrigen Gerichte folgen schrittweise.

Wir geben Ihnen anliegendes Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 30.09.2020 mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.