veröffentlicht am 06.01.2021 Verordnung zur verpflichtenden Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs für professionelle Beteiligte

in Gerichtsverfahren der Fachgerichte mit Ausnahme des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Land Bremen

 Mit Schreiben vom 09.12.2020 teilte die Senatorin für Jusitz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen mit, dass Bremen zum 01.01.2021 für die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit mit Ausnahme des Landessozialgerichts Niedersachen-
Bremen den verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr für professionelle Verfahrensbeteiligte einführt.

Der Bremer Senat hat am 08.12.2020 die Verordnung erlassen, welche unter www.transparenz.bremen.de abrufbar ist. 

Mit diesem Schritt zieht Bremen für die genannten Fachgerichte den verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr vor und hofft auf wertvolle Erfahrungen für alle Verfahrensbeteiligte für den dann ab dem 01.01.2022 flächendeckenden verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr.